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   OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06   

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https://dejure.org/2007,16825
OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06 (https://dejure.org/2007,16825)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2007 - 10 WF 207/06 (https://dejure.org/2007,16825)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 10 WF 207/06 (https://dejure.org/2007,16825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung der Kosten eines nicht beigeordneten unterbevollmächtigten Rechtsanwalts als notwendige Kosten des beigeordneten Rechtsanwalts; Beiordnung durch das Gericht als Voraussetzung für das Entstehen eines eigenen Kostenerstattungsanspruchs des Rechtsanwalts; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 5; ; RVG § 46 Abs. 1; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 121 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung bei Terminswahrnehmung durch Unterbevollmächtigten anstelle des beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
    Allerdings sind bei der Auslegung gerade von Kostenvorschriften auch praktische Erwägungen von Belang (vgl. BGH, FamRZ 2003, 441, 444).
  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
    Es genügt nämlich, dass der Beschwerdeführer trotz fehlender Unterschrift durch die sonstigen Umstände ausgewiesen wird (BGHZ 92, 251, 255; BayObLG, WM 1991, 313, 314; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 569, Rz. 7).
  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 111/90

    Vereinbarung eines Hausbesuchs; Begriff der vorhergehenden Bestellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
    Es genügt nämlich, dass der Beschwerdeführer trotz fehlender Unterschrift durch die sonstigen Umstände ausgewiesen wird (BGHZ 92, 251, 255; BayObLG, WM 1991, 313, 314; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 569, Rz. 7).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93

    Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
    Daraus ergibt sich, dass, wenn der Partei bereits ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, die Beiordnung eines Unterbevollmächtigten für die Vertretung in der mündlichen Verhandlung nicht möglich ist (BVerwG, NJW 1994, 3243; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, AnwBl. 1996, 54; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 707; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121, Rz. 2).
  • OLG Zweibrücken, 08.09.2003 - 5 WF 112/03

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung Rechtsanwalt, Unterbevollmächtigter,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
    Daraus ergibt sich, dass, wenn der Partei bereits ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, die Beiordnung eines Unterbevollmächtigten für die Vertretung in der mündlichen Verhandlung nicht möglich ist (BVerwG, NJW 1994, 3243; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, AnwBl. 1996, 54; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 707; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121, Rz. 2).
  • LAG Niedersachsen, 12.07.2006 - 10 Ta 351/06

    Zulässigkeit der Beiordnung eines neuen Anwalts im Falle einer unverschuldeten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
    In diesem Fall sind aber die Kosten des Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 1 RVG jedenfalls in dem Umfang erstattungsfähig, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht auch entstanden wären (KG, Rpfleger 2005, 200; OLG München, JurBüro 1980, 1694; LAG Niedersachsen, MDR 2007, 182f.; Riedel/Sußbauer/H. Schneider, RVG, 9. Aufl., § 46, Rz. 26; N. Schneider/Schnapp, RVG - Anwaltkommentar, 3. Aufl., § 46, Rz. 40).
  • KG, 01.11.2004 - 19 WF 222/04

    Kostenerstattung in Familiensachen: Erstattungsfähige Kosten des auswärtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
    In diesem Fall sind aber die Kosten des Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 1 RVG jedenfalls in dem Umfang erstattungsfähig, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht auch entstanden wären (KG, Rpfleger 2005, 200; OLG München, JurBüro 1980, 1694; LAG Niedersachsen, MDR 2007, 182f.; Riedel/Sußbauer/H. Schneider, RVG, 9. Aufl., § 46, Rz. 26; N. Schneider/Schnapp, RVG - Anwaltkommentar, 3. Aufl., § 46, Rz. 40).
  • OLG Brandenburg, 06.02.1995 - 9 WF 5/95

    Beiordnung eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
    Daraus ergibt sich, dass, wenn der Partei bereits ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, die Beiordnung eines Unterbevollmächtigten für die Vertretung in der mündlichen Verhandlung nicht möglich ist (BVerwG, NJW 1994, 3243; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, AnwBl. 1996, 54; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 707; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121, Rz. 2).
  • OLG Koblenz, 22.02.1985 - 15 WF 105/85

    Beiordnung; Anwalt; Einstweilige; Anordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
    Der Bezirksrevisor ist als Vertreter der Staatskasse beschwerdeberechtigt (OLG Koblenz, FamRZ 1985, 618, 619; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 33 RVG, Rz. 12 sowie § 56 RVG, Rz. 3, 13).
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